Nachdem es seit der Abschaffung der Eigenheimzulage Ende 2005 viele Jahre lang keine staatliche Unterstützung auf dem Weg in die eigenen vier Wände gab, erleichtert seit Anfang 2018 das Baukindergeld vielen Familien und Alleinerziehenden die Anschaffung einer Immobilie.
Gefördert wird seit dem 1. Januar 2018 der erstmalige Erwerb oder der Neubau einer eigengenutzten Immobilie in Deutschland. Weitere Immobilien dürfen nicht vorhanden sein.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Datum des notariellen Kaufvertrages bzw. der Baugenehmigung, auch im Hinblick auf die Befristung der Förderung bis 31.12.2020.

Eine Verlängerung bis 31.03.2021 ist geplant!

Voraussetzung für die Förderung sind:
• zum Zeitpunkt der Antragstellung lebt mind. ein minderjähriges Kind in Eurem Haushalt
• der Antragsteller oder ein weiteres Haushaltsmitglied sind kindergeldberechtigt
• das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei max. 90.000 EUR/ Jahr (bei einem Kind)
Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 15.000 EUR/ Jahr.

Die Förderung liegt bei 1.200 EUR pro Kind und Jahr, sodass Ihr bei einem Förderzeitraum von 10 Jahren mit 12.000 EUR pro Kind rechnen könnt.

Die Antragstellung erfolgt über die KfW-Bank (Programm-Nr. 424) und kann auch online über das KfW-Zuschussportal vorgenommen werden ( www.kfw.de/zuschussportal)

Die Antragstellung ist nach Einzug in Euer neues Eigenheim möglich. Zum Nachweis des Einzugs wird eine entsprechende Meldebescheinigung benötigt.
Sofern Ihr eine bereits bewohnte Mietwohnung erwerbt, muss die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages erfolgen.

Weitere Info´s findet Ihr unter www. Kfw.de/baukindergeld oder sprecht uns einfach gerne an!!

Zurück zur Übersicht | Nächster Artikel